Unterricht an den Schulen in Rheinland-Pfalz
Änderungen ab 02.05.2022 für die Schulen
>Ab 02.05.2022 entfällt nach der Maskenpflicht auch die Testpflicht für Schulen.
Für die Zeit nach dem 2.05.2022 gilt:
Alle Schülerinnen und Schüler sowie das in Schulen tätige Personal in Rheinland-Pfalz erhalten unabhängig von ihrem Immunstatus (geimpft, genesen) das Angebot, sich auf freiwilliger Basis einmal wöchentlich mit Selbsttests zu testen.
Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in einer Klasse oder einer Lerngruppe besteht für die Person, die einen positiven Test aufweist, eine Pflicht zur Absonderung.
Für alle anderen Personen dieser Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe besteht keine Absonderungs- oder Testpflicht mehr.
Es gilt die 18. überarbeitete Fassung des Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz
Persönliche Hygiene
-Auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln, persönliche Berührungen) ist zu verzichten, sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen, pädagogischen oder gesundheitlichen Notwendigkeiten wie z.B. bei Maßnahmen der Ersten Hilfe ergibt.
-Husten- und Niesetikette beachten.
-Gründliches Händewaschen nach den einschlägigen Regeln.
Lüften
Auf das Stoß- und Querlüften kann auch im Winter nicht verzichtet werden.
Die aktuelle 18. Hygieneverordnung , das “Schnupfenpapier” sowie Quarantänebestimmungen können auf corona.rlp.de nachgelesen werden und auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.
Die Schulgemeinschaft der Grundschule Speyer Siedlungsschule wünscht Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit.
Herzliche Grüße
E.Steppe
(Schulleiterin)