Handynutzungsverordnung

Ergänzung zur Hausordnung

Handy in der Schule

Handys von Schülern müssen auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen wie Wandertage, Klassenfahrten, Sportfeste oder Aufführungen ausgeschaltet und verborgen sein.

In Notfällen und in Krankheitsfällen kann jederzeit vom Sekretariat aus telefoniert werden.

Lehrkräfte können Ausnahmen erlauben und veranlassen.

Bei schriftlichen Leistungskontrollen werden Mobiltelefone auf einem separaten Tisch abgelegt.

Erzieherische und schulrechtliche Maßnahmen

Ist das Handy auf dem Schulgelände nicht ausgeschaltet, werden andere Personen fotografiert oder besteht der Verdacht, gefilmt, aufgenommen oder werden jugendgefährdende Inhalte heruntergeladen oder verschickt, muss der Lehrkraft das Gerät ausgehändigt werden.

Die Eltern können nach Unterrichtsende zusammen mit Ihren Kindern das Handy bei der Schulleitung abholen. Es erfolgt je nach Schwere des Verstoßes ein Tadel, ein schriftlicher Verweis, ein Schulausschluss oder, unter Einschaltung der Polizei, eine strafrechtliche Maßnahme.